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   BVerwG, 13.06.1955 - III C 41.54   

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BVerwG, 13.06.1955 - III C 41.54 (https://dejure.org/1955,124)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1955 - III C 41.54 (https://dejure.org/1955,124)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1955 - III C 41.54 (https://dejure.org/1955,124)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 147
  • NJW 1955, 1410
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    (Nach dem Urteil des Senats vom 27. November 1958 - BVerwG III C 275.57 - [BVerwGE 8, 45 [BVerwG 27.11.1958 - III C 275/57]] fehlte dem Beschwerdeausschuß die Zuständigkeit bei den Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch; danach wurde § 345 Abs. 2 Satz 1 LAG. durch Art. 1 §. 1, Nr. 24 des 11. ÄndG LAG geändert.) Mit Rücksicht auf das Recht und die Pflicht des Beschwerdeausschusses, Bescheide gemäß § 337 Abs. 2 LAG auch zuungunsten des Beschwerdeführers zu ändern, und im Hinblick auf die verfahrensrechtliche Sonderstellung des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds auf Grund des § 322 LAG (Beschluß des Großen Senats vom 18. März 1961 - BVerwG Gr.Sen. 4.60 - [BVerwGE 12, 119]; Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147]; Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 - [NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 742]; Urteil vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III B 139.57/BVerwG III C 130.57 - [BVerwGE 8, 84]) ist somit der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds im Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen dazu berechtigt, Klage gegen einen Bescheid zu erheben, ohne zuvor selbst Beschwerde eingelegt zu haben, wenn das gemäß § 336 LAG erforderliche Beschwerdeverfahren stattgefunden hat.

    So kann der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds u.a. auch zugunsten des Antragstellers Klage erheben (das bereits zitierte Urteil des Senats vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 -), Revision einlegen, ohne im eigentlichen Sinne beschwert zu sein (das bereits zitierte Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 30.61 -), und sich der Revision - des Antragstellers zu dessen Gunsten anschließen (das bereits zitierte Urteil des Senats vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III B 139.57/BVerwG III C 130.57 -).

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Das ist jedoch - auch bei Berücksichtigung der gebotenen Zurückhaltung gegenüber der Zulassung von Insichprozessen (in diesem Sinne vgl. auch Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - in BVerwGE 2, 147 [149]) - nicht dahin zu verstehen, daß dem Bundesrecht ein allgemeiner Grundsatz des Inhalts zu entnehmen sei, daß ohne Ausnahme Insichprozesse stets unzulässig sind: Zwar gilt im Zivilprozeß der Grundsatz des "Zweiparteiensystems", der von dem Gedanken der einheitlichen Willensbildung innerhalb eines Rechtssubjekts ausgeht.
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Derartige "In-sich-Prozesse" mögen unerwünscht und "den Aufgaben der Gerichtsbarkeit nicht angemessen" sein, weil die Konflikte, die in ihnen ausgetragen werden, bei entsprechender gesetzlicher Regelung ohne Inanspruchnahme der Justiz innerhalb der Exekutive gelöst werden könnten (so BVerwGE 2, 147 [149]).

    Hiergegen sind weder in der Rechtsprechung (BVerwGE 2, 147 [148]; 7, 66 [73]; 9, 169 [170]; 15, 106 [107]; 16, 219 [221]) noch im Schrifttum (z. B. Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bd. I 2. Aufl. 1964, S. 115 f.) grundsätzliche Bedenken geäußert worden.

    Es mag erwünscht sein, von dieser Einrichtung möglichst wenig Gebrauch zu machen (BVerwGE 2, 147 [149]).

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Sie sind an dem Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen beteiligt und befugt, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen, besonders nach §§ 336, 338, 339 LAG Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie Revision und Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einzulegen, und zwar auch zugunsten des Geschädigten (Urteile des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1955 [BVerwGE 2, 147] und vom 22. Dezember 1958 [BVerwGE 8, 84], ebenso Beschluß des IV. Senats vom 28. September 1955 - BVerwG IV B 73.55 - [NJW 1955 S. 1851; RLA 1955 S. 381]).
  • BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60

    Rechtsmittel

    Da die zugelassene Revision das Urteil in vollem Umfange der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterstellt, das Gericht an die Anträge nicht gebunden ist (§§ 141, 125 Abs. 1, 88 VwGO) und der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds auch zugunsten eines Geschädigten ein Rechtsmittel einlegen und verfolgen darf (vgl. Urteil vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147] sowie Urteil vom 22. Dezember 1958 - BVerwG III C 130.57 - [BVerwGE 8, 84]), bestehen gegen den dem Revisionsbegehren nicht voll stattgebenden Ausspruch der Aufhebung und Zurückverweisung in die Vorinstanz auch insoweit keine Bedenken.
  • BVerwG, 28.09.1955 - IV B 73.55

    Rechtsmittel

    Seine Stellung und sein Aufgabenkreis, insbesondere sein Recht und die Pflicht, auch zu Gunsten des Geschädigten ein Rechtsmittel einzulegen, ist in dem Urteil des III. Senats vom 13. Juni 1955 - III C 41.54 - im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 31.01.1963 - III C 7.61

    Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Dessen Weisungsrecht kann einen gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsbereich jedenfalls nicht erweitern, so daß es in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben kann, ob der Beschwerdeausschuß grundsätzlich in gleichem Umfange wie das Ausgleichsamt oder in einem beschränkteren Maße, oder überhaupt nicht der Weisungsbefugnis des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes unterliegt (vgl. dazu etwa dasUrteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 41.54 - [BVerwGE 2, 147]).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 3 CB 21.78

    Systematik des Lastenausgleichsrechts - Ausgleichsleistungen - Bindung an

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung BVerwGE 2, 147 (148 f.) ist nicht einschlägig; das gilt auch für die Entscheidung BVerwGE 40, 25 (31).
  • BVerwG, 05.05.1961 - V C 94.60

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Besatzungsleistungen - Abgeltung von

    Eine solche Befugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dem Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds - VIA - nach § 316 des Lastenausgleichsgesetzes zu (vergl. u.a. Urteile vom 13. Juni 1955 [BVerwGE 2, 147 [BVerwG 13.06.1955 - III C 41/54]] und vom 22. Dezember 1958 [BVerwGE 8, 84]), so daß es gerechtfertigt erscheint, den VIA als besonderen Vertreter des öffentlichen Interesses anzusehen (so im Schrifttum Baring, Verw.Archiv 1959 S. 144 ff.; Franz, RLA 1954 S. 303; Newerla, RLA 1960 S. 181, DVBl. 1960 S. 426).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59

    Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der

    Demnach verpflichtet ihn sein Amt gleichermaßen, dahin zu wirken, daß Anspruchsberechtigte die ihnen zustehenden Ausgleichsleistungen erhalten, wie andererseits Leistungen an Nichtberechtigte zu verhindern (BVerwG NJW 1955, 1410 Nr. 29).
  • BVerwG, 17.10.1959 - III C 79.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61

    Gewährung von Kriegsschadenrente - Ergänzung eines noch nicht unanfechtbar

  • BVerwG, 02.06.1960 - III C 117.60

    Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen - Gewährung von Vorrechten

  • OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73

    Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich

  • BVerwG, 29.09.1971 - VIII CB 76.70

    Beiladung des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA) zu einem Streit

  • BVerwG, 23.10.1956 - III C 153.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.12.1958 - III B 139.57

    Möglichkeit des Vertreters der Interessen eines Ausgleichsfonds zur Rüge weiterer

  • BVerwG, 30.07.1956 - IV C 28.56

    Rechtsmittel

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